| In Fachkreisen ist
unbestritten, dass den deutschen Unternehmen durch
nicht gestellte Anträge auf Vorsteuererstattung
jährlich annähernd eine Milliarde Euro verloren
gehen. Ihr Unternehmen sollte nicht zu diesem Kreis
gehören. Wir
holen Ihre im EU-Ausland, der Schweiz und Monaco
gezahlten Vorsteuerbeträge zurück.
Zunächst prüfen wir
die grundsätzlichen Voraussetzungen für eine
Erstattung der in den vorgenannten Staaten gezahlten
Vorsteuer und erstellen eine kurze Expertise. Diese
informiert Sie über die erforderlichen
Antragsunterlagen, die Rechnungsanforderungen, die
Antragsfristen und die Mindesterstattungsbeträge.
Ferner erhalten Sie die Adresse der
Erstattungsstelle und welche Vorumsätze generell
abzugsfähig bzw. nicht abzugsfähig sind.
Ist eine
Vorsteuervergütung möglich und auch ein Antrag auf
Erstattung von der Höhe her wirtschaftlich sinnvoll,
erstellen wir gerne in einem weiteren Auftrag die
erforderlichen Formulare mit einem Anschreiben an
die ausländische Finanzbehörde und dies natürlich in
der jeweiligen Landessprache. Erteilen Sie uns eine
Vertretungsvollmacht, überwachen wir den gesamten
Vorgang bis zur endgültigen Erstattung. |