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Gesetzliche und
freiwillige Jahresabschlussprüfungen gehören seit
jeher zum klassischen Aufgabengebiet des
Wirtschaftsprüfers. Überall dort, wo es gilt, für
Entscheidungsträger eine zutreffende und
verlässliche Aussage zu treffen, ist der Berufsstand
des Wirtschaftsprüfers gefragt.
Neben dem klassischen
Prüfungsgebiet gehören auch Umwandlungsprüfungen,
Unterschlagungsprüfungen sowie Prüfungen beim Erwerb
von Beteiligungen und die gutachterliche und treuhänderische
Tätigkeit zu unserem Aufgabenbereich.
Ein geprüfter und
testierter Jahresabschluss dient den
Kreditinstituten meist als Grundlage für die Vergabe
oder Verlängerung von Unternehmensdarlehen. Das
Siegel des Wirtschaftsprüfers garantiert die
Richtigkeit des Zahlenwerks. Erteilt die Bank
aufgrund unzutreffender Aussagen eine Zusage und
kann das Unternehmen seine
Rückzahlungsverpflichtungen zu einem späteren
Zeitpunkt nicht mehr erfüllen, haftet der
Wirtschaftsprüfer in vollem Umfang. Diese Tatsache
kann eine Entscheidung letztendlich positiv
beeinflussen. |
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