Nachfolge

Nachfolge

In den letzten Jahren hat die Praxis gezeigt, dass die Erbfälle immer komplexer werden. Das liegt beispielhaft daran, dass die zu vererbenden Vermögen umfangreicher sind, der Erblasser bei seinen Verfügungen von der gesetzlichen Erbfolge abweicht, Vermächtnisse zuwendet oder bestimmtes Vermögen bestimmten Erben zuwendet, um Erbengemeinschaften nicht entstehen zu lassen.


Damit für den Erblasser gewährleistet ist, dass sein ausdrücklicher Wille erfüllt wird, ist die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers, auch zu Vermeidung von Streitigkeiten zwischen den Erben und den Erben und anderen Betrachten, empfehlenswert.

Nähere Informationen und ein kleines Video finden Sie hier:


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